Kopftuchverbot an der Schule

von Christoph Trenker
13. September 2026

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Diese sieht vor, dass Schülerinnen unter 14 Jahren in der Schule sowie auf dem Schulgelände keine kopfbedeckende Kleidung nach islamischen Traditionen tragen dürfen.

Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kopftuch aus religiösen, traditionellen, modischen oder anderen Gründen getragen wird.

Unsere Schule ist – wie alle Schulen in Österreich – verpflichtet, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um eine Entscheidung der einzelnen Schule oder der Lehrpersonen.

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tochter die gesetzliche Regelung einhält.

Uns ist wichtig, mit diesem Thema respektvoll und sachlich umzugehen. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Eltern und Erziehungsberechtigte gerne an die Schulleitung wenden.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte zum Kopftuchverbot (§ 43a SchUG).